Wellness-Handtuchtorte – Handgemachte Überraschung zum Geburtstag – Eigene Herstellung
Suchen Sie ein besonderes Geschenk zum Geburtstag oder ein liebevolles Mitbringsel zwischendurch? Diese handgemachte Wellness-Handtuchtorte ist die perfekte Überraschung für jeden Anlass, bei dem Entspannung und Erholung im Mittelpunkt stehen.
Jedes Exemplar wird in liebevoller Handarbeit als Unikat gefertigt. Die Torte sieht nicht nur super aus, sondern ist auch praktisch und verwöhnt mit kleinen Wellness-Highlights – ein echter Hingucker, der garantiert für Freude sorgt.
Produktdetails & Handarbeit – Eigene Herstellung
100 % Handarbeit: Für den edlen und entspannenden Look aus hochwertigen Wellness-Details zusammengesetzt.
- Basis: 1x weißes Handtuch (50 × 100 cm), hochwertig gerollt.
- Dekoration: 5x Badeschwämme & 2x rosa Rosen.
- Wellness-Highlights: 1x Duschgel & 2x rosa Schleifen.
- Extras: 1x „Happy Birthday“-Stecker & 1x runde Einfassung.
⚠ Hinweis zur Pflege & Verwendung
Enthält Kosmetikprodukte (Duschgel) und Badeschwämme als Dekoration. Handgefertigtes Unikat – sofort geschenkbereit im Geschenkeladen verfügbar!
Geschenkfertig verpackt:
Die Lieferung erfolgt fix und fertig dekoriert genau wie abgebildet – direkt bereit zum Verschenken!
Lieferumfang:
1x Wellness-Handtuchtorte handgefertigt (Unikat) – 1x weißes Handtuch 50x100 cm + 5 Badeschwämme + 2 rosa Rosen + 1 Duschgel + 2 rosa Schleifen + 1 „Happy Birthday“-Stecker & Einfassung – wie Foto
incl. GRATIS Geschenk zu jeder Bestellung
Warum dieses Geschenk begeistert?
- ✓ Besondere Handarbeit – liebevolles Unikat
- ✓ Perfekte Überraschung zum Geburtstag oder als Mitbringsel
- ✓ Praktisch & dekorativ – Handtuch plus Wellness-Extras
- ✓ Fix und fertig dekoriert – genau wie abgebildet
-
Produktdetails & Maße: Handtuch 50 × 100 cm | 100 % Handarbeit in eigener Herstellung.
© Alle Bilder, Texte und Grafiken von Petras-Geschenkwelt sind urheberrechtlich geschützt.
Jegliches Kopieren, Vervielfältigen und Veröffentlichen ist ohne Zustimmung von Petra Lichtenauer – Petras-Geschenkwelt untersagt. §§106 ff UrhG
```